Die Welt ist mehr denn je miteinander verwoben. Importe und Exporte bestimmen unser globales Wirtschaftssystem – sowohl von Waren, als auch von Energie. In einer globalisierten Welt muss ein nachhaltiges Wirtschaftssystem innerhalb einer neuen Ressourcen-Währungsunion (RWU) deshalb so designt sein, dass es auch die Schnittstellen zum Rest der Welt berücksichtigt, um weiterhin sinnvoll Handelsbeziehungen unterhalten zu können. Nicht weniger wichtig ist dabei aber auch das zuverlässige Funktionieren der THG-limitierenden Wirkweise der Kohlenstoff-Ressourcenwährung ECO, insbesondere auf multilateraler Ebene, sicherzustellen. Denn die Mengen fossiler Primärenergieträger, die WIR nicht mehr verbrauchen, würden nämlich ohne vernünftige Regularien, die dem entgegenwirken, umgehend über den Preismechanismus, von anderen Ländern der Welt aufgekauft, und dort verbrannt. Das Weltklima hätte rein gar nichts davon. Denn die damit erzeugten Produkte kämen als vermeintlich billige Importe zu uns, und würden so unsere Bemühungen um Klimaschutz konterkarieren. Dieser Effekt muss wohl bedacht werden, weswegen auch der Versuch, fossilen Konsum durch Verteuerungen zu reduzieren, global betrachtet unsinnig ist. Deshalb braucht es ein System, das nicht nur innerhalb einer Kohlenstoff-Ressourcen-Währungsunion zuverlässig wirkt, sondern auch mittels effektiver Border-Adjustments einen Effekt auf den Rest der Welt ausübt - ganz nach der Devise: ökologisches Denken in globalen Zusammenhängen.. Denn Staaten, die sich einer solchen RWU bisher noch verweigern, hätten Handelsnachteile zu realisieren, wenn sie ihre Produktionsprozesse nicht auch klimaneutraler ausrichten. Diese Reziprozität würde somit bewirken, dass solche Länder ebenfalls bald „mit von der Partie“ sein wollten.
Zur Info: Auch die EU hat dieses Problem erkannt. Damit billige, aber klimaschädliche Importe die eigenen Bemühungen um effektiven Klimaschutz nicht konterkarieren, erwägt man nun eine Reihe von ähnlich wirkenden Border-Adjustments. Brüssel arbeitet bereits konkret an sogenannten Kohlenstoff-Einfuhrzöllen auf besonders energieintensive oder klimaschädliche Produkte. Hintergrund ist, dass die EU ihre Industrie im Zuge des Kampfes gegen den Klimawandel vor Billigimporten schützen will. Da die Gemeinschaft sich selbst ehrgeizige Klimaziele gesetzt hat, deren Umsetzung aber zunächst zwangsläufig die eigene Produktion verteuern, sollen Importe aus Ländern, ohne solche Auflagen, mit CO2-Grenzzöllen belegt werden. Die Exporteure aus diesen Staaten müssten dann beispielsweise CO2-Zertifikate kaufen, die der Menge der ausgestoßenen Klimagase für ihr Produkt entsprechen. Deren Preis soll an den angelehnt werden, den die europäische Industrie für den Ausstoß einer Tonne CO₂ bezahlen muss. Geplant ist dies ab 2026.
Ein ähnlicher Mechanismus kommt beim Alternativen Klimakonzept zur Anwendung: Im- und Exportgeschäfte werden nämlich stringent an das System des ECO adaptiert. Innerhalb der RWU ist es somit überhaupt nicht mehr möglich, konsumbedingt mehr an Treibhausgasen zu emittieren, als dem Gesamtemissionsbudget entspricht. Dabei ist es völlig egal, wo auf der Welt die Produkte hergestellt wurden. Das Konzept setzt dabei nicht auf Preisaufschläge für die Konsumenten, sondern importierte Waren werden, entsprechend ihres THG-Gehaltes, an das System des ECO adaptiert. Durch diese grenzübergreifende, limitierende Wirkung der Parallelwährung ECO überschreitet die RWU, selbst durch Im- und Exportgeschäfte, niemals ihr festgelegtes CO2- Budget.
Nun könnte man anmerken, dass es beispielsweise Russland als Erdgaslieferant für die RWU kaum interessiert, ob innerhalb der RWU die Förderung fossiler Energiequellen mit einer limitierten Kohlenstoff-Ressourcenwährung bezahlt werden muss. Richtig! Auch der Import bzw. Export fossiler Energieträger muss natürlich, neben dem Warenhandel, durch ein alltagstaugliches Klimakonzept abgedeckt sein.
Szenario:
Die EU importiert Gas aus Russland, welches nicht Teil der Ressourcenwährungsunion ist. Der Gasquellenbetreiber führt folglich keine ECO an die Klimabank ab. Stellvertretend muss das erste weiterverarbeitende Unternehmen in der EU, den mit dem Gas verbundenen, spezifischen ECO-Betrag an die Klimabank abführen. Wird das daraus gewonnene Endprodukt innerhalb der RWU verkauft, bleibt der Kreislauf stringent in sich geschlossen, da die Konsumenten den Artikel mit ihren ECO bezahlen. Dieser Mechanismus greift auch beim Export von Waren und wird im entsprechenden Kapitel näher beschrieben. Wird der Artikel hingegen außerhalb der RWU verkauft, greift der Mechanismus, der unter „Export von Waren“ beschrieben ist.
Sollen fossile Energieträger in die RWU importiert werden, muss dieses zusätzliche Kontingent an Klimagas Emissionen konsequent an das System der Kohlenstoff-Ressourcenwährung ECO adaptiert werden. Zur Erinnerung: Bei Verwendung von fossilen Energien aus der RWU selbst, müssen alle an der Wertschöpfungskette beteiligten Unternehmen ihren Verbrauch mit dem entsprechenden Betrag der Kohlenstoff-Ressourcenwährung ECO letztlich an die Förderunternehmen bezahlen, die wiederum ihren Anteil entsprechend der Fördermenge an die Klimabank abzuführen haben.
Anstelle der RWU internen Förderunternehmen tritt nun die importierte fossile Primärenergie. In diesem Fall müssen die, an der Wertschöpfung beteiligten, Unternehmen nun direkt die Ressourcenwährung an die Klimabank abführen. So bleibt der Kreislauf des Systems Ressourcenwährung geschlossen und es ist weiterhin sichergestellt, dass nur so viel klimaschädlicher Konsum getätigt werden kann, wie sich ECO in Umlauf befinden. Die Limitierung des Einsatzes fossiler Energien innerhalb der RWU bleibt gewährleistet, aufgrund der nur begrenzt verfügbaren persönlichen Emissionskontingente der Konsumenten. Das System bleibt stringent in sich geschlossen.
So entsteht übrigens auch der wirtschaftliche Handelsdruck für Länder, die noch nicht Mitglieder der RWU sind.
Die Förderunternehmen innerhalb der RWU müssen für die abgebauten Mengen an fossilen Energieträgern ECO an die Klimabank abführen - auch für Exporte. Da aber keine ECO Einnahmen von Produktion und Konsum aus der RWU gegenüberstehen, bekommt der Exporteur die beaufschlagten ECO, als Ausgleichszahlung, direkt von der Klimabank erstattet.
Käufer außerhalb der RWU müssen allerdings den ECO-Preis der fossilen Brennstoffe, als Gegenwert in Geldwährung, entsprechend aktuellem Tageskurs an der Klimabörse, zusätzlich zum Kaufpreis, als CO2-Zoll entrichten. Dies erhöht den Anreiz, fossile Energieträger mit niedrigerem CO2-Gehalt und einem energetisch möglichst geringen Förderaufwand zu favorisieren.
Die RWU ist ein geschlossenes System, in dem ECO gegen fossilen Konsum getauscht werden, um zu erreichen, dass Konsumenten innerhalb der Union nicht mehr klimaschädliche Waren und Dienstleistungen konsumieren können, als ihrem rationierten Quotienten entspricht.
Kommen hingegen Waren von außerhalb der RWU in diesen Markt, müssen diese beim Importieren an das System adaptiert werden. Denn Produzenten außerhalb der Union müssen keine ECO abführen. Stellvertretend dafür muss der Importeur innerhalb der RWU den, mit den importierten Waren, verbundenen ECO-Betrag an die Klimabank entrichten. Dazu müssen die Waren entsprechend ihres Klimagasanteiles bezüglich Materialgewinnung, Produktion und Transport bewertet und zertifiziert werden. Anschließend führt der Importeur die ausgewiesenen ECO-Beträge dieser Waren direkt an die Klimabank ab statt, wie ansonsten üblich, an seine Vorstufen innerhalb der RWU. Die verauslagten ECO erhält er, so wie bei dem Erwerb der Waren von Vorstufen innerhalb der RWU auch, durch deren Weiterverkauf an nachgelagerte Stufen, bis letztlich durch die Bezahlung mit den ECO der Konsumenten, zurück. So bleibt weiterhin sichergestellt, dass RWU-Bürger nur in dem Maße klimaschädlich konsumieren können, wie sich ECO in Umlauf befinden. Die Limitierung des CO2-Konsums innerhalb der RWU bleibt gewährleistet, durch das nur begrenzt verfügbare Volumen der Ressourcenwährung. Das System bleibt stringent in sich geschlossen. Auch hier entsteht ein wirtschaftlicher Handelsdruck für Länder, die noch nicht Teilnehmer der RWU sind.
In der RWU produzierte Waren werden verzollt, wenn diese exportiert werden. Denn sie wurden innerhalb des geschlossenen ECO-Kreislaufes mittels der limitierten fossilen Energieträger hergestellt und über die Kohlenstoff-Ressourcenwährung ECO bepreist und über die einzelnen Prozessstufen abgerechnet. Da der externe Käufer diese Waren allerdings nicht mit ECO bezahlen kann, erhält der Verkäufer, die Summe, der mit seinen Produkten beaufschlagten ECO, direkt von der Klimabank erstattet. Diese Ausgleichszahlung ist notwendig, weil in diesem speziellen Fall kein RWU-Endkunde diese Güter kauft und mit seinem Budget bezahlt. Die Zirkulation der Ressourcenwährung darf durch den Export von Waren nämlich nicht unterbrochen werden. Die Höhe dieses CO2-Zolls entspricht dem aktuellen Tageskurs des ECO an der Klimabörse, und wird zusätzlich zum Kaufpreis der Ware in der Landeswährung des Exportlandes entrichtet. Dadurch wird sichergestellt, dass Firmen, die für Kunden außerhalb der RWU produzieren, dennoch einen Anreiz haben, diese Waren klimafreundlich herzustellen. Denn Produkte mit geringen ECO-Kosten sind somit nicht nur für Kunden innerhalb der Union attraktiver, sondern auch für den Rest der Welt. Das System bleibt auch hier wirkungsvoll in sich geschlossen.
Innerhalb der RWU dürfen nicht mehr Klimagas Emissionen durch Im- und Exporte zugelassen werden, als dem wissenschaftlich ermittelten Quotienten entspricht. Die Handelsschnittstellen zu anderen Ländern müssen dabei so ausgelegt sein, dass das zulässige Gesamtvolumen innerhalb der Mitgliedsstaaten nicht ausgehöhlt wird. Deshalb müssen Im- und Export Transaktionen an die Ressourcenwährung ECO adaptiert werden. Ziel ist, dass Bürger innerhalb der RWU nicht über ihr CO2-Budget hinaus konsumieren können, egal wo die Produkte hergestellt wurden oder wo auf der Welt die fossilen Energieträger gefördert wurden.
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