Emissionshandel mittels komplementären Währungssystems
Wir haben festgestellt, dass es ein individuelles Klimagaskontingent für jeden von uns braucht und dass dieses gehandelt werden kann. Nun braucht es noch eine Währung für diesen neu geschaffenen Markt. Mittelfristig natürlich auf globaler, aber für den Anfang auch auf europäischer Ebene, sollten WIR damit beginnen, ein komplementäres Währungssystem für Klimagasemissionen einzuführen – den „ECO“ (Earth Carbon Obligation). Bezahlt wird ab einem
Stichtag jedes Ding in zwei unterschiedlichen, aber komplementären Währungen – dem Euro, Dollar, Yen … und der rein bargeldlosen Kohlenstoff-Ressourcenwährung ECO. Diese zusätzliche Währung ECO steht für die Verpflichtung, durch geeignete Regularien (Rationierung), nur noch so viel Kohlenstoff in Form fossiler Primärenergieträger (Kohle, Erdöl und Gas) zu fördern und letztendlich zu verbrennen, dass die globale Erderwärmung gestoppt wird. Alleiniges Ziel dieser komplementären Bepreisung von Waren und Dienstleistungen, ist die Limitierung von Treibhausgasen durch Rationierung. Jeden Monat wird für jeden der gleiche Betrag, der neuen Geldeinheit ECO, auf ein persönliches Klimakonto aufgebucht.
Wie funktioniert das Alternative Klimakonzept im Detail?
1. Einführung des ECO als CO2-Äquivalent
Zunächst über ein möglichst weitreichendes, multinationales Abkommen zur Einführung dieser komplementären Ressourcenwährung, die das CO2-Äquivalent unseres Konsums abbildet – kurz Klimawährung ECO genannt. Diese wird benötigt, weil unser normales Geld nicht dazu in der Lage ist, unseren tatsächlichen CO2-Fußabdruck abzubilden. Denn jede Sache hat zwei Preise, einen ökonomischen und einen ökologischen. Diese beiden Werte müssen nicht unbedingt korrelieren. Eine Sache kann wirtschaftlich für einen sehr geringen Preis herstellbar sein, für die Umwelt allerdings einen hohen Schaden bedeuten.
2. Einrichtung privater Klimakonten
Alle Weltbürger haben ein gleichrangiges Recht, die Ressource „Atmosphäre“ zu nutzen, indem wir Klimagase emittieren. Zur Erfassung und Abrechnung unseres persönlichen Konsums bekommt daher jeder ein persönliches Klimakonto bei der Klimabank eingerichtet, das monatlich in Form eines für jeden gleichen abgestimmten Betrages aufgeladen wird – dem kostenlosen ökologischen Grundeinkommen. So wie auch bei unserem herkömmlichen Konto muss man bei diesem ebenfalls darauf achten, dass es nicht durch unvernünftigen Konsum vorzeitig zur Neige geht.
3. Einrichtung von ECO Verrechnungskonten für die Industrie
Gewerbe erhalten ein ECO-Verrechnungskonto, um fossile Energien, neben ihrem Preis in Landeswährung, auch mit dem entsprechenden Betrag der Parallelwährung bezahlen zu können:
4. Etablierung einer Klimabank
Persönliche Klimakonten bzw. gewerbliche Verrechnungskonten werden durch die Klimabank verwaltet. Diese überweist, ausschließlich natürlichen Personen, monatlich einen für jeden gleichen Betrag der Parallelwährung ECO. Dieses klimaverträgliche Budget kann:
5. Etablierung einer Klimabörse
Da Bürger berechtigt sind ihre ECO zu handeln, wird hierzu eine Klimabörse etabliert. Selbst nicht genutzte ECO können gegen Geld verkauft, bzw. zusätzlich benötigte ECO hinzugekauft werden. Firmen dürfen keinen klimabörslichen Handel treiben, um Verwerfungen durch nicht korrekte Bepreisung, zum Zwecke der Bereicherung, vorzubeugen. Die Ressourcenwährung ECO soll nicht zum Anlage- bzw. Spekulationsobjekt verkommen, sondern den realen, ökologischen Wert unseres Konsums widerspiegeln. Dadurch wird der Industrie der Anreiz genommen, höhere ECO-Beträge zu verrechnen, als tatsächlich verauslagt wurden. Im Gegenteil: Mit dieser Sperre haben Firmen einen Anreiz, Rohstoffe und Produkte von Vorstufen für möglichst wenig ECO einzukaufen, und ihre eigenen Prozesse energetisch zu optimieren, um dann auch selbst nur einen möglichst geringen ECO-Betrag weiterreichen zu können. Somit erreicht man, dass die eigenen Produkte attraktiver am Markt platziert werden. Betreiber könnten beispielsweise die Vereinten Nationen (UN) sein.
6. Zertifizierung der fossilen Primärenergieträger
Die fossilen Energieträger Kohle, Öl und Gas tragen nicht in gleichem Maße zum Treibhauseffekt bei. Um diese dennoch miteinander vergleichen zu können, wurde der Begriff CO2-Äquivalent (CO2e) definiert. Er beschreibt eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Klimawirkung unterschiedlicher Treibhausgase, im Verhältnis zu CO2. Durch die verschiedenen CO2-Äquivalente, ergeben sich auch unterschiedliche ECO-Kosten der Brennstoffe. Der ECO-Betrag der geförderten Mengen fossiler Energieträger muss ab jetzt an die supranationale Klimabank abgeführt werden. Die Fördermengen unterliegen einer marktwirtschaftlichen Limitierung durch das geschlossene Kreislaufsystem der Ressourcenwährung, in dem nicht mehr ausgegeben (gefördert) werden darf, als mit der begrenzten Währung bezahlt werden kann. Innerhalb dieses Kreislaufes müssen die Kosten für die Förderung der fossilen Energieträger letztendlich durch die Bezahlung der Verbraucher gedeckt sein. Die Ressourcenwährung zirkuliert in einem geschlossenen System, zwischen der Klimabank, den Klimakonten der Verbraucher, über alle Wertschöpfungsinstanzen hinweg, bis hin zu der Gewinnung der fossilen Primärenergieträger. Eine Limitierung der Emissionen ergibt sich von nun an automatisch durch die Reduzierung des klimaschädlichen Konsums, aufgrund der rationierten Parallelwährung ECO.
Diese Lösung funktioniert über eine einzige fiskalische Stellschraube, am Flaschenhals des Systems. Der Staat kontrolliert lediglich die quantitativen Fördermengen der drei Primärenergieträger Kohle, Öl und Gas und überwacht deren korrekte Bezahlung mit ihrem entsprechenden ECO-Betrag. Über das Ausgabevolumen des ECO lassen sich so die abgestimmten Fördermengen steuern.
Was sind die Vorteile?
Zur Wahrheit gehört aber auch:
Zwar erfordert die notwendige Transformation der Industrie Investitionen, die natürlich über die Wertschöpfungskette auf die Produkte aufgeschlagen werden, und so an die Endverbraucher
weitergegeben werden. Allerdings kommt der ECO komplett ohne eine ZUSÄTZLICHE ordnungsrechtliche Verteuerung unseres Konsums aus, wie dies etwa bei der CO2-Steuer und auch dem EU-ETS der Fall ist.
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